Laut den „Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung“ des Umweltbundesamtes Berlin, veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 9/2006, sind alle Nassbereiche in öffentlichen Bädern einmal täglich zu desinfizieren.
Österreich:
Gemäß Bäderhygieneverordnung vom 3. Dezember 1998, § 42 (2) sind Barfuß- und Nassbereiche auch während der Betriebszeit zu reinigen. Bei starker Besuchsfrequenz ist täglich eine Scheuerdesinfektion durchzuführen.